Herzlich willkommen an die Kinder der Klassen 4 der Grundschulen!
Schulanmeldung für das Schujahr 2027/28
Anmeldung für die neuen 5. Klassen
Unsere Anmeldungen finden in einem persönlichen Gespräch vom 01.03.2027 bis 04.03.2027 in der Zeit von 15:00 - 19:00 Uhr statt.
Für die Anmeldung sind eine vorherige Online-Meldung und ein Gesprächstermin notwendig.
Eine Online-Meldung ist ab dem 13.02.2027ab 15:00 Uhr möglich.
Gesprächstermine erhalten Sie telefonsich ab dem 24.02.2027 im Sekretariat, Tel. 0441 219860
Notwendige Unterlagen für die Anmeldung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum persönlichen Gespräch mit:
1) Ausdruck Anmeldeformular
2) Kopien der letzten 3 Zeugnisse (Zeugnis Klasse 4, 1. Halbjahr und beide Zeugnisse aus Klasse 3)
3) Kopie der Geburtsurkunde
4) Kopie der Taufurkunde
5) Nachweis Masernschutz (Impfausweis wird bei dem persönlichen Gespräch eingesehen)
6) Nutzungsordnung iPad
iPad-Klassen an unserer Liebfrauenschule Oldenburg
Weitere Informationen zum Einsatz iPad finden Sie HIER.
Unsere Profile - Ihr Kind wählt mit der Anmeldung in die 5. Klasse einen Profilzweig aus, den Ihr Kind einschließlich bis zum 9. Jahrgang besucht.
Weitere Informationen zum Profil Kunst finden Sie hier: Profil Kunst
Weitere Informationen zum Profil MINT finden Sie hier: Profil MINT
Weitere Informationen zum Profil Musik finden Sie hier: Profil Musik
Voraussetzung für eine Aufnahme
Voraussetzung für eine Aufnahme an der Liebfrauenschule ist die Zustimmung zu den Zielen einer Schule in kirchlicher Trägerschaft.
Die Schule ist selbstverständlich auch für Kinder und Jugendliche evangelischer oder orthodoxer Bekenntnisse offen und respektiert deren Verwurzelung in ihrem Glauben. Auch ungetaufte Kinder können aufgenommen werden. Immer wird eine Entscheidung im persönlichen Gespräch der Erziehungsberechtigten mit dem Schulleiter getroffen werden.
Schulgeld
Für Schülerinnen und Schüler an der Liebfrauenschule erhebt das Bischöflich Münstersche Offizialat ein Schulgeld in Höhe von 70 € für das erste, 60 € für das zweite und 40 € für das dritte Kind. Das vierte Kind ist frei (Stand, ab 1.8.2023). Sollte die Zahlung von Schulgeld ein Problem darstellen, sprechen Sie uns an.