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Der Ständige Ausschuss

Nach § 11 des Bischöflichen Gesetzes für katholische allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft soll der Ständige Ausschuss über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen beraten und die Sitzungen der Gesamtkonferenz vorbreiten.
Dieses erfolgt in der Liebfrauenschule seit vielen Jahren erfolgreich und in gutem Einvernehmen der beteiligten Gruppen. So fiel es denn auf der letzten Sitzung des Schulelternrates nicht schwer, die neuen Vertreter für den Ständigen Ausschuss zu wählen.
Beteiligt an diesem Gremium sind Vertreter der Elternschaft, der Schülerschaft, der Lehrer und der Schulleitung.
Auf dem Bild erkennen Sie die Mitglieder des Ständigen Ausschusses vor einer Arbeitssitzung im Mai 2019.