Navigationsmenüs (Musterschule)

Die Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz, § 10 des Bischöflichen Schulgesetzes

Das höchste demokratisch legitimierte Gremium mit Entscheidungskompetenz an Schulen in bischöflicher Trägerschaft ist die Gesamtkonferenz. Nach dem derzeit gültigen Schulgesetz entscheidet die Gesamtkonferenz über wesentliche Angelegenheiten der Schule.
Dazu gehören das Schulprogramm, Programme und Konzeptionen zu den Klassenfahrten, zur Einrichtung von besonderen schulischen Profilen, Planung von Veranstaltungen, Zusammenarbeit mit anderen schulischen Gremien und vieles mehr.
Demokratisch legitimiert ist die Gesamtkonferenz durch die stimmberechtigte Teilnahme aller Lehrer, der Referendare mit eigenverantwortlichem Unterricht, der Repräsentanten der Elternschaft und der Schüler sowie der sonstigen Mitarbeiter.
Hier können alle Personenkreise, die die Schule verantwortlich tragen und gestalten, miteinander reden, überlegen und abstimmen. Jeder hat die Möglichkeit, seine Meinung beizutragen, muss dann aber auch die Beschlüsse tolerieren und im schulischen Alltag unterstützen. Dieses gelingt nur, wenn alle teilnehmenden Gruppen in ihren Gremien wie dem Schulelternrat, der Schülervertretung und der Dienstbesprechung der Lehrer Gelegenheit zur Vorüberlegung hatten. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit dem „Ständigen Ausschuss“ so wichtig, in dem auf deutlich kleinerer Ebene viele Dinge vorbesprochen werden können.
Vertrauen, offene und sachliche Diskussion und Integration in die Beschlüsse sind dabei wichtige Voraussetzungen.