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Schulelternrat

An vielen Stellen äußert sich das Bischöfliche Schulgesetzt zu Stellung der Eltern an einer katholischen allgemeinbildenden Schule in freier Trägerschaft. Als Teil der Schulgemeinschaft tragen die Eltern nicht nur zu einer guten Atmosphäre der Hilfsbereitschaft, des Vertrauens und der gegenseitigen Achtung bei, sondern sind ausdrücklich zur Übereinstimmung mit der Zielsetzung der Schule aufgerufen.
Besonders in den §§ 7 "Eltern" und 13 "Mitwirkung der Eltern" werden die Elternrechte und -aufgaben explizit genannt.
Für die fortschreitende Entwicklung einer freien Schule in katholischer Trägerschaft ist eine aktive und mitwirkende Elternschaft besonders wichtig.

Unverzichtbar für eine erfolgreiche schulische Arbeit ist die Unterstützung und Mitwirkung der Eltern; schließlich ist die Erziehungsgemeinschaft von Schulträger, Lehrerschaft und Eltern eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von Schule. So stellt es Bischof Lettmann in seinem Geleitwort zum Leitbild für die katholischen Schulen im Bistum Münster fest.
Zur guten schulischen Bildung gehören nicht nur der persönliche Wissenserwerb und die Förderung der individuellen Begabung. Für die Persönlichkeitsentwicklung ist es ebenso wichtig, im Umfeld der Schulgemeinschaft Fähigkeiten wie Respekt und Anerkennung, Einfühlungsvermögen und Mitgefühl, Kritikfähigkeit und Toleranz, Verantwortung, Konsequenz und Vorbildfunktion weiter zu entwickeln. Sicherlich liegen hier zuallererst Aufgabe und Verantwortung der Familie. Doch bieten sich die Unterstützung und die Mitarbeit der Eltern und Erziehungsberechtigten in der Schule als Brücke an; sie sind nicht nur Ausdruck des Interesses an der Lernwelt der Kinder sondern geben ihnen auch ein Vorbild.
Angesichts der Herausforderungen, die an die heutige Schule gestellt werden, liegt es nahe, dass sich Eltern nicht nur für die persönliche Entwicklung ihres Kindes interessieren, sondern dass sie sich auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten für sein schulisches Umfeld einsetzen. Der Schulgemeinschaft wird es gut tun, und die Lehrer werden für das Interesse an ihrer Arbeit und die Unterstützung dankbar sein.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten der Mitwirkung. Der Kern liegt sicherlich im unmittelbaren Kontakt zum Klassenlehrer und zu den Fachlehrern. Darüber hinaus können Eltern sich in der Klassenelternschaft engagieren und dort Verantwortung übernehmen. Mit dem Amt des Klassenelternsprechers und seines Stellvertreters ist die Mitgliedschaft im Schulelternrat verbunden. Auch dort gibt es zahlreiche formelle und informelle Möglichkeiten, sich einzubringen. Neben dem Schulelternsprecher und dem Stellvertreter werden dort Beisitzer und Vertreter für die Fachkonferenzen gewählt.
In jedem Falle gilt mit einem kleinen Amt oder ohne: Engagement ist willkommen! Beispiele aus dem Schulleben sind die Mitarbeit der Eltern in der Schulbibliothek, die Organisation des Sockenballs als großes Schulfest oder die Organisation der Verköstigung bei verschiedenen Konzert- und Informationsveranstaltungen der Schule.
Der Schulelternrat entscheidet in Angelegenheiten, die die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schüler betreffen; er bereitet insbesondere seine Anträge für die Gesamtkonferenz vor, in der wesentliche Angelegenheiten des Schullebens besprochen und entschieden werden. Darüber hinaus macht er Vorschläge und erörtert Fragen des Schulprofils, der Planung und Gestaltung des Unterrichts, der Schulpastoral, der Finanzierung, der Schulorganisation und der Durchführung von Schulveranstaltungen. Er tritt in der Regel zweimal im Schuljahr zusammen.
Den Vorstand des Schulelternrates bilden neben den Beisitzern zur Zeit:

Sven Beuke (Sprecher)

Malte Dylla-Röhling (stellvertretender Sprecher)

Sie können uns jederzeit erreichen. Für Ihre Mitwirkung und für gute Hinweise sind wir sehr dankbar.